Mittwoch, 21. März 2007
Biowein - positive Auswirkungen auf Natur und Mensch
Die Erzeugung und der Konsum von Biowein ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll, nützlich und gesund:

Durch den ökologischen Weinbau wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit mit natur – und gewässerschonenden Kulturmaßnahmen erhalten und gesteigert. Bodenerosion und der Eintrag von Nitrat wird durch „Gründüngung so gut wie ausgeschlossen.

Mit dem Verzicht auf synthetische Spritzmittel und Herbizide leistet Bioweinbau einen Beitrag zur Steigerung der Trinkwasserqualität. fördert die Artenvielfalt der Pflanzen- und Tierwelt im Ökosystem Weinberg, die dazu beiträgt, die negativen Folgen der Monokultur Weinberg zu verringern. Dies führt zu einem Ausgleich von Nützlingen und Schädlingen und zu einer hohen Bodenaktivität, die wiederum epidemieartig auftretende Rebkrankheiten und Schädlingsbefall verhindert.

Im Bioweinanbau werden keine genmanipulierte Pflanzen eingesetzt.

Ökologisch arbeitende und qualitätsorientierte Biowinzer reduzieren ihre Ernteerträge, schaffen so die Voraussetzung hoher Weinqualität: Sie beteiligen sich somit nicht an der weltweiten Überproduktion von Wein und versuchen, sich im Einklang mit den Bedürfnissen von Mensch und Umwelt eine sichere Existenz auf der Basis befriedigender Lebensbedingen zu schaffen.

Schließlich enthält Biowein weniger (ggf. aus Nachbars Weinberg) oder keine giftigen und gesundheitsschädlichen Spritzmittelrückstände. Der in der Regel niedrigere Schwefelgehalt (wird für Kopfschmerzen nach dem Weingenuss verantwortlich gemacht) trägt zur besseren Verträglichkeit von Bioweinen bei.

Biowein im Weinberg - Richtlinien und Arbeitsweise

ECOVIN Richtlinien (Stand 2001)
(die Richtlinien anderer deutscher Anbauverbände weichen nur geringfügig davon ab)

Erlaubte Bodenverbesserungs- und Düngemittel im Bioweinbau:
Stallmist kompostiert, Hühnermist kompostiert oder getrocknet, Hornspäne, Borsten und Federn, Seealgenmehle und Algenextrakte, Pflanzenkomposte, Ernterückstände und Abfälle aus der Weinbereitung, Gründüngung, Stroh, Rindenkompost, Gesteinsmehle, Tondünger, Düngekalke, Meeralgenkalke, Rohphosphat, Thomaskalk, Patentkali, Kaliumsulphat, Kieserit,

Erlaubte Pflanzenschutzmittel und Maßnahmen:
Einsatz und Ansiedlung von Nützlingen, (z.B. Raubmilbe, Schlupfwespe), Vogelschutz, Pheromone Bazillus Thuringensis, Pflanzenpräparate, Quassiaholztee, Algenmehle und Extrakte, Propolis, Milch – und Molkeprodukte, Homöopathische Produkte, biologisch-dynamische Präparate, Kieselsol, Wasserglas, Natrium, Kaliumsilikat, Gesteinsmehle, Tonerden, Netzschwefel, Anorganische Kupferpräparate (max 3 kg, Cu/ha/Jahr), Pflanzenöle, Insektizidfreie Paraffinöle, insektizidfreie Paraffinwachse, Pflanzenpflegeseifen (Schmierseifen), Alkohol, Natrium- und Kaliumhydrogenkarbonat

Weinbereitung

Zur Bereitung von Biowein sind folgende Verfahren und Mittel erlaubt:
Zentrifugieren und Filtern, Thermische Behandlung, Mostpasteurisation bei, problematischem Lesegut, Maische und Most temperieren auf 30 bzw. 60 °, Kurzzeithocherhitzung, Kältebehandlung, Belüftung, Kohlensäure und Stickstoff, Schwefelige Säure und Kaliumbisulfit, Hefe, Trockenhefe und unverdünnte frische Hefe, Thiamin und Hefenährsalze zur Förderung der Hefenbildung, Saccharose, Traubenmost-konzentrat aus ökolog. Erzeugung zur Anreicherung, Milchsäurebakterien zur Entsäuerung, Kaliumbikarbonat zur Entsäuerung, Calziumcarbonat zur Entsäuerung, Weinsäure (Malitexverfahren) zur Entsäuerung, Kaliumbitartrat zur Entsäuerung, Speisegelatine zur Klärung, Hausenblase zur Klärung, Kasein und Kaliumkaseinate zur Klärung, Hühnereiweiß zur Klärung, Eisenarme Bentonite zur Klärung, Siliziumdioxyd in Form von Gel oder kolloidaler Lösung zur Klärung, Tannin zur Geschmacksschönung, Aktivkohle zur Geschmacksschönung, Kupfersulphat zur Geschmacksschönung, Zitronensäure zur Geschmacksschönung, Pektolytische Enzyme depsidasefrei zur Geschmacksschönung.

Für die Schwefelung von Weinen geben deutsche Anbauverbände die Empfehlung, so wenig wie möglich zu schwefeln. Erfahrungsgemäß ist es bei Rotwein mit durchschnittlich 80mg/l weniger als bei Weißwein mit 100mg/l . Die gesetzlich erlaubte Dosis ist 170mg/l für trockene Weine. Französische Anbauverbände sind diesbezüglich etwas konkreter.
So sind beispielsweise Reinzuchthefen erst seit 1998 in Ausnahmefällen erlaubt. Bei „Gesunden *“ Weinen wird sogar ganz von der Schwefelung abgeraten. Erlaubt sind bei Rotwein: 90 mg/l total, 25 mg/l frei, bei Weißwein und Roséweine: 100/30, bei Süßwein: 250/70. 1998 wurde für den Schwefelgehalt eine Unterteilung nach Anbauregionen vorgenommen: Bordeaux/Bergerac rot 90/20, weiß 100/30, Süß 240/60, Elsass weiß 120/30, Rhone Provence rot 60/10 weiß 100/20, Loire rot 100/25 weiß 100/30.

Verboten sind: Synthetische Zitronensäure, Acide metatartrique, Sorbinsäure, Sorbate, Monsulfure de Sodium, Ferrocyanure de Potassium, Gomme arabicum, Tanins, Gelatine hydrolysé, caseine industrielle, alginate, Charbon, huiles, farine de moutarde, filtrage a amiante, filtrage steriliante, tous les colorants, acide volatile 0,7 g/l, parafin, pasteauristion, rayon infrarouges

Tatsächlich liegen die Analysewerte vor allem für Weine die nicht für eine lange Lagerung vorgesehen sind. weit unter den erlaubten Höchstwerten.


* Gesunde Weine aus gesunden Trauben, also ohne Schimmelpilzbefall und Fäulnisbakterien, ohne Oxydation, ohne bakterielle Kontamination durch Unsauberkeit von Filter, Pumpen, Fässer und niedrigem Gehalt an flüchtiger Säure (Essigbakterien).

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